Es wird darauf hingewiesen, dass beim Verkauf von Anlagen und Einrichtungen, die mit öffentlichen Mitteln des Bundes (Wasserbautenförderungsgesetz bzw. Umweltförderungsgesetz) oder des Landes gefördert wurden, die vorherige Zustimmung des Fördergebers (Kommunalkredit Austria AG und Landesförderstelle) erforderlich sein kann!